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Gefahr durch Personen auf Bahnanlagen
Mehrfach mussten die Lokführer der Landeseisenbahn Lippe in den letzten Wochen auf freier Strecke unerwartet bremsen und anhalten. Grund dafür waren Personen auf den Gleisen der Extertalbahn und Begatalbahn. Da das unbefugte Betreten von Bahnanlagen nicht nur verboten sondern auf gefährlich ist, wollen die Verkehrsbetriebe Extertal (VBE), die Kriminalpolizei Lemgo sowie die Landeseisenbahn Lippe (LEL) die Menschen in Nordlippe sensibilisieren.
Leider ist häufig festzustellen, dass Bahnanlagen als Spielplatz oder Spazierweg für den Familienausflug genutzt werden. Väter fahren mit ihrem Nachwuchs mit dem Mountainbike über die Bahntrasse. Sogar Enduro-Motoradfahrer rasen mit hoher Geschwindigkeit über die Eisenbahnstrecke. Die Bahnbrücke am Walkenfeld in Lemgo-Brake wird im Sommer zudem als Sprungturm in die Bega oder als Fotomotiv z.B. für Selfies genutzt.
Die VBE sind Eigentümer und Eisenbahninfrastrukturbetreiber der Bahnstrecke von Bösingfeld über Barntrup und Dörentrup bis Lemgo. Geschäftsführer Sven Oehlmann weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bahnstrecke wird nicht nur am Samstag und Sonntag befahren! Infrastrukturfahrten können jederzeit, also auch spätabends und nachts stattfinden. Auch wenn die Gleisanlagen als Abkürzung oder als Fotomotiv auf den ersten Blick noch so verlockend erscheinen: Hier droht ernste Gefahr. Außderdem bitten wir daran zu denken, dass jede Vollbremsung für den Lokführer ein massiver psychologischer Druckzustand ist.
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Darüber hinaus führt die elektrische Oberleitung im Extertal 1500 Volt Gleichstrom. Die Gefahren, die von Stromleitungen ausgehen, werden oftmals völlig unterschätzt oder sind nicht bekannt.. Bereits die Nähe zu Bahn-Oberleitungen, z. B. durch Klettern auf Bahn-Waggons, genügt für einen Stromüberschlag. Die Bahn-Oberleitung muss hierfür nicht berührt werden. Die Gefahren, die von Bahn-Oberleitungen ausgehen, sind also nicht sichtbar. Eine Annäherung bedeutet, mit seinem Leben zu spielen.
Polizeihauptkommissar Dirk Wallenstein von der zuständigen Polizeidienstelle Lemgo stellt abschließend fest, dass Bahnanlagen keine Spielplätze sind. Unbefugten ist es verboten, sie zu betreten, egal, ob Kindern oder Erwachsenen! Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Muss deshalb ein Zug bremsen oder kommt es sogar zu einem Unfall, stehen auch Geld- oder Freiheitsstrafen im Raum.